Geldwäsche-Prävention ist ein heißes Eisen und kann bei Unkenntnis sehr schnell richtig viel Geld kosten. Mit dieser Erkenntnis verließen die Teilnehmer des gestrigen Workshops den Schulungsraum. Anhand von Fällen aus seiner jahrelangen Praxis erläuterte Rechtsanwalt Andreas Glotz von der deutschen Gesellschaft für Geldwäscheprävention die Fallstricke und Anforderungen an Fahrzeughändler, die gesetzlich zur Geldwäscheprävention verpflichtet sind. Gleich zu Beginn wurde die weit verbreitete Meinung widerlegt, dass es ausreichend ist, keine Geldbeträge über 10.000,- € mehr anzunehmen. Insbesondere auch unbare Zahlungsmethoden werden von Geldwäschern genutzt und Kfz-Händler instrumentalisiert.
Auch Registrierungspflichten und Meldepflichten wurden thematisiert.
Sie konnten nicht am Workshop teilnehmen und möchten aber trotzdem wissen, was Sie tun müssen um Ihren Betrieb in Sachen Geldwäscheprävention fit zu machen? Hier ein paar Eckpunkte:
Wer ist betroffen?
Jeder Fahrzeughändler ist per Gesetz zur Geldwäscheprävention verpflichtet.
Was ist zu tun?
• Erstellung einer Risikoanalyse unter Zugrundelegung der FIU Typologiepapiere und regelmäßige Revision dieser.
• Eintragung als verpflichteter Güterhändler bei der FIO
• Meldung eines ausgebildeten Geldwäschebeauftragten inkl. Stellvertreter (sofern aufgrund der Betriebsgröße notwendig)
• Einrichtung der nötigen Prozesse im Unternehmen
• Regelmäßige Schulung der betroffenen Mitarbeiter
• Abgabe von Verdachtsmeldungen, sofern ein Verdachtsfall eintrifft.
Die Kfz-Innung Mittelbaden bietet Innungsmitgliedern eine kostenlose Erstberatung (Zeitbedarf ca. 1-2 Stunden) zur Verfügung. Darüber hinaus können Mitgliedsbetriebe unserer Innung weitere Unterstützung bei allen weiteren Schritten zu günstigen Konditionen erhalten.