Die für das Kfz-Gewerbe wichtige sektorspezifische Regulierung zum Zugang von Fahrzeugdaten wird die EU voraussichtlich nicht mehr vor der EU-Wahl auf den Weg bringen. Der ZDK kritisiert dies und fürchtet, dass die Hängepartie darum den Fahrzeugherstellern in die Hände spielt.
Seit Jahren ringt das Kfz-Gewerbe mit den Fahrzeugherstellern um den fairen und freien Zugang zu den Fahrzeugdaten. Dabei geht es nicht nur um Zugänge, die zur Reparatur und Wartung erforderlich sind, sondern auch um solche, die von den Fahrzeugen generiert werden. Sie bieten die Basis für weitere Geschäftsmodelle, vorausgesetzt, sie stehen allen Marktteilnehmern zur Verfügung.
Dass es einer weiteren Regulierung bedarf, darin sind sich alle Akteure und Verantwortlichen einig. Dies hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 5. Oktober 2023 festgelegt: Automobilhersteller dürfen Zugänge zu Fahrzeugdaten nicht einschränken. Marktteilnehmer haben einen Anspruch auf einen freien Zugang zu Reparatur- und Wartungsdaten sowie Informationen des On-Board-Diagnosesystems (OBD), einschließlich des Schreibzugriffs gemäß der Typgenehmigungsverordnung 858. Diese wird aufgrund des EuGH-Urteils nun überarbeitet.
Erst vergangene Woche hat das Landgericht Köln den Anspruch unabhängiger Wirtschaftsakteure auf freien Zugang zu Reparatur- und Wartungsdaten sowie Informationen des On-Board-Diagnosesystems bekräftigt. Es bleibt allerdings strittig, in welchem Umfang Fahrzeughersteller Zugang gewähren müssen.
Die ZDK-Vizepräsidenten Thomas Peckruhn und Detlef Peter Grün (Bundesinnungsmeister) halten es für absolut erforderlich, dass in erster Linie der Kunde darüber entscheiden darf, wer den Zugriff auf die Daten erhält, die sein Fahrzeug generiert.
Ein Entwurf zu einer sektorspezifischen Regulierung des Zugangs zu Fahrzeugdaten, -ressourcen und -funktionen (SSL) liegt der EU-Kommission seit vergangenem Dezember zur Veröffentlichung vor, wird in der laufenden Legislaturperiode allerdings keinen Eingang finden.
Eine schnelle Regulierung hält das Kfz-Gewerbe auch aus einem weiteren Grund für dringlich. ZDK-Präsident Arne Joswig fürchtet, dass die Hängepartie um die Regulierung Fakten schafft. „Der derzeitige Status quo birgt die Gefahr, oligopole Strukturen zu zementieren, bei denen die Hersteller das alleinige Zugangsrecht zu Fahrzeugdaten, -ressourcen und -funktionen halten“, schrieb Joswig an den Verkehrsminister und bat ihn um Unterstützung.
Die EU-Kommission soll schnellstmöglich nach der Wahl das SSL umsetzen und daher für Rechtssicherheit sorgen. „Nur so wird Verbrauchern die Wahlfreiheit zwischen gleichberechtigten Serviceanbietern im Automobil garantiert. Dies ist ein Grundsatz der freien Marktwirtschaft und der europäischen Idee, wie ihn auch der EuGH in seinem oben genannten Urteil noch einmal untermauert hat“, betonte Joswig in seinem Schreiben.
Um der Politik die Hintergründe der sektorspezifischen Regulierung zu verdeutlichen, erarbeitet der ZDK derzeit in Abstimmung mit den Landesverbänden ein Positionspapier.