Am 13. September hat die Plenarversammlung des Europäischen Parlaments ihren Standpunkt für die Überarbeitung des EU-Rechts zur Luftreinhaltung festgelegt.
Im Juni hatte sich der federführende Umweltausschuss mit dem sozialdemokratischen Berichterstatter aus Spanien, Javi Lopez, für die sehr strengen Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als verbindliche Grenzwerte entschieden. Ausschussposition war, die nur sehr schwer umsetzbaren Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als verbindliche Grenzwerte bis 2030 festzulegen. Laut Plenum sollen diese WHO-Leitlinien zwar erst ab 2035 gelten, sollten sie jedoch tatsächlich ab dann Gesetz werden, drohen wiederum Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Auch das Thema Fahrverbote könnte dann wieder auf der Agenda stehen.
Diese nun beschlossene Position war im Namen der sozialdemokratischen (S&D) sowie der liberalen (Renew) Fraktionen eingebracht worden. Eine Gruppe von mehrheitlich (auch deutschen) konservativen Abgeordneten (EVP) hatte dahingegen deutlich höhere Schwellen vorgeschlagen – auch gegenüber dem Kommissionsentwurf. Diese fanden im Plenum jedoch keine Mehrheit.
Die Fachministerinnen und -minister im Rat der Europäischen Union haben sich noch nicht auf eine gemeinsame Position geeinigt. Sobald der Rat seine allgemeine Ausrichtung angenommen hat, können die interinstitutionellen Trilogverhandlungen beginnen. Über weitere Entwicklungen werden wir wie gewohnt berichten.