Auf Basis der aktuellen Förderrichtlinie Elektromobilität (vom 6. Juli 2023) fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die Errichtung von Ladeinfrastruktur. Schnellladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die Elektrifizierung gewerblicher Flottenfahrzeuge. Die dafür notwendigen hohen Investitionen stellen für viele Unternehmen eine Herausforderung dar.
Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützt das BMDV die Errichtung nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur und trägt damit zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur II der Bundesregierung bei. Gefördert werden können Ladepunkte für Pkw und Lkw.
Gefördert werden: Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss unter den folgenden Voraussetzungen:

Ausschließlich auf betrieblich genutzten Flächen innerhalb Deutschlands

Nennladeleistung von min. 50 kW

Gleichstrom (DC)-Laden
Nicht förderfähig sind:

Ladeeinrichtungen, an denen das Laden mit Wechselstrom (AC) möglich ist

Ladepunkte mit weniger als 50 kW Ladeleistung

Ausgaben für Planungsleistungen Dritter

Ausgaben für eigenes Personal

Förderung von Leasingraten/Mietausgaben
Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf fünf Millionen Euro begrenzt. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem max. möglichen Höchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart (KMU bis zu 40 Prozent oder GU bis zu 20 Prozent).
Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen (die Vorhabenlaufzeit beginnt mit dem Datum des Bescheides). Eine Verlängerung ist in nur begründeten Ausnahmefällen möglich.
Für den Aufruf steht ein Fördervolumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.
Weitere Informationen
Alle Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zum Aufruf finden Sie auf den Webseiten des Projektträgers unter https://www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/invest und der Programmgesellschaft NOW GmbH unter https://www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat/#/.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter
https://www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur
Der Projektträger Jülich berät zu allen administrativen Fragen der Antragstellung:
per E-Mail an: ptj-lis@fz-juelich.de
telefonisch (Montag bis Freitag, 10-15 Uhr): 030 20199-498
Die Programmgesellschaft NOW GmbH berät Sie bei inhaltlichen Fragen (Programmbegleitung und Datenmonitoring) per E-Mail an: ladeinfrastruktur@now-gmbh.de