Bekanntlich ist zum 01.09.2023 die Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) veröffentlicht worden. Mit der dort enthaltenen i-Kfz-Stufe 4 ist nun auch die Online-Zulassung für juristische Personen eingeführt worden, deren Start derzeit aber aufgrund von Schnittstellenproblemen beim KBA und oft fehlender i-Kfz-Fähigkeit der einzelnen Zulassungsstellen leider noch sehr schleppend verläuft.
Nichtsdestotrotz hat der ZDK den am 31.07.2023 veröffentlichten Handlungsleitfaden (Bericht im Monatsdienst August 2023) an einigen Stellen zur Großkundenschnittstelle (GKS) konkretisiert. Insbesondere wurde dort klargestellt, dass ein Autohaus (mit mehr als 500 erwarteten Zulassungen im Jahr) für eine Registrierung als Großkunde (GK) für die Kommunikation der eigenen IT mit der GKS eine eigene durchaus kostenintensive Software benötigt, die entweder selbst programmiert oder eingekauft werden muss.
Hintergrund: Der Handlungsleitfaden zum Thema i-Kfz soll einen Überblick über die grundlegenden Fragestellungen verschaffen. Insbesondere werden die Voraussetzungen für die Online-Zulassung erläutert, die Abwicklung der einzelnen Zulassungsverfahren beschrieben sowie die Zulassung über die GKS ausführlich erklärt.
Der aktualisierte i-Kfz-Handlungsleitfaden des ZDK kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.