Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) hat sich für ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie beispielsweise Smartphones ausgesprochen. Hersteller sollen verpflichtet werden, bestimmte Geräte auch dann zu reparieren, wenn sie nicht unter die gesetzliche Garantie fallen und die Reparatur günstiger als ein Ersatzprodukt ist. Im Weiteren stimmte der IMCO dafür, das europäische Reparaturformular zu einem freiwilligen Instrument zu machen. Eine Abstimmung über den Bericht ist für November im Plenum des EU-Parlaments geplant. Das Dossier geht voraussichtlich im Dezember in den Trilog (Dreiertreffen der gesetzgebenden Institutionen der EU).
Erfolgreiche Intervention des ZDK und unseres Landesverbands
Der ZDK und unser Landesverband setzten sich erfolgreich gegen die Vorstellungen des Berichterstatters des EU-Parlaments, René Repasi, durch, den Automobilsektor in den Anwendungsbereich der Richtlinie einzubeziehen. Durch unsere erfolgreiche Intervention konnten verpflichtende Auflagen an die Kfz-Reparatur verhindert werden, welche – ohne spürbaren Mehrwert für die Kundinnen und Kunden – zu einer erheblichen bürokratischen Mehrbelastung unserer Mitgliedsbetriebe geführt hätten. Dies gilt insbesondere für das europäische Reparaturformular, welches nunmehr nicht verpflichtend von Kfz-Reparaturbetrieben ausgefüllt werden muss. Das ZDK-Positionspapier zum „Recht auf Reparatur“ kann auf www.kfz-bw.de/monatsdienst heruntergeladen werden.