Am 17. Oktober hat die Europäische Kommission den delegierten Rechtsakt zur Anpassung der KMU-Größenkriterien angenommen.
Die neuen Grenzwerte sind wie folgt:
Auf diese Grenzwerte in der Rechnungslegungsrichtlinie beziehen sich einige KMU-relevante Richtlinien und Verordnungen, wie beispielsweise die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder die Taxonomie-Verordnung.
Die Anhebung der Grenzwerte hat daher insbesondere zur Folge, dass zukünftig weniger Unternehmen den CSRD-Berichtspflichten unterliegen werden.
Die neuen Grenzwerte gelten ab dem 1. Januar 2024. Mitgliedstaaten können Unternehmen aber bereits die Anwendung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 erlauben.