Beim umstrittenen Bewohnerparken hat der Bundestag Forderungen des Handwerks nach einer angemessenen Berücksichtigung von Betrieben beim Anwohnerparken auf die lange Bank geschoben. Zuvor hatte der Bundesrat Ende September 2023 zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes Stellung genommen und sich pro Handwerk positioniert. Mit Zustimmung des Landes Baden-Württemberg fordert der Bundesrat unter anderem beim Anwohnerparken eine Gleichstellung von Bewohnern und Betrieben. Dann könnten auch Betriebe Anwohnerparkausweise erhalten. Der Bundestag hat diese Position nicht übernommen, sondern lediglich am 20. Oktober dazu einen Prüfauftrag gegeben.
Zum Hintergrund: Ein großes Problem stellt zurzeit das Parken am Betriebssitz für Unternehmen mit Standorten in Bewohnerparkgebieten dar. Denn laut den derzeitigen Regelungen kann ein Bewohnerparkausweis nur an Bewohner erteilt werden. Betriebe sind keine Bewohner und damit auf eine Ausnahmeregelung angewiesen. Wird diese verwehrt, werden die Fahrzeuge wie ein gebietsfremdes Fahrzeug behandelt. Es fallen Parkgebühren an. Zudem müssten die Fahrzeuge regelmäßig umgeparkt werden. Noch gibt es viele Kfz- und Handwerksunternehmen, die teils seit Generationen auf innerstädtischen Standorten ansässig sind und durch ihre kundennahe Lage viele Wege und Emissionen einsparen. Nicht alle haben Betriebshöfe, auf denen sie ihre Fahrzeuge und die ihrer Kunden abstellen können. Zahlreiche Unternehmen sind deshalb auf das Parken an der Straße angewiesen.