Die bisherige Position der Bundesregierung in Sachen CO2 -Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt nicht alternative und nachhaltige Kraftstoffe wie eFuels. Dies führt zu ungerechtfertigten Kosten, welche schlussendlich zu vermeidbaren volkswirtschaftlichen Mehrbelastungen führen.
Fakt ist, ab dem 1. Dezember 2023 werden für die Maut CO2-Emissionsklassen als neues Tarifmerkmal eingeführt. Für die Lkw-Maut wird folglich ein CO2-Aufschlag erhoben, pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 Euro fällig. Konkret bedeutet das, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen zusätzlich zur bestehenden Maut ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zur bisherigen Maut hinzugerechnet wird. Dieser Mautteilsatz kann je nach Fahrzeugklasse bis zu 0,16 Euro pro Kilometer betragen.
In einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) gemeinsam mit Verbänden der Logistik- und Busbranche sowie der Kraftstoff-, Nutzfahrzeug- und Zulieferindustrie, dass sich die Politik in Brüssel für einen „Carbon-Correction-Factor in Sachen CO2 -Regulierung für schwere Nutzfahrzeuge einsetzen soll. Anlass sind bevorstehende Verhandlungen in der EU zur Regelung der CO2–Emissionsstandards für schwere Nutzfahrzeuge. Diese bieten die Chance sinnvolle und wegweisende Regulierungen anzuregen.
Der aktuelle Regelungsvorschlag der Bundesregierung lässt allerdings die bereits verfügbaren alternativen und nachhaltigen Kraftstoffe außer Acht und führt zu einer technologischen Festlegung auf lediglich batterieelektrische- und brennstoffzellenelektrische Antriebe sowie Wasserstoffmotoren. Erneuerbare Kraftstoffe können aber bereits heute schon einen „erheblichen Beitrag zur Reduktion verkehrsbedingter CO2 -Emissionen leisten und müssen daher Berücksichtigung finden“, heißt es in dem Brief.
Die unterzeichnenden Verbände und Unternehmen bringen es auf den Punkt. „Aufgrund der ausschließlichen Betrachtung des Emissionsausstoßes am Endrohr können die Fahrzeughersteller und Zulieferer nur auf diese Technologien zurückgreifen, um die spezifischen CO2-Reduktionsziele zu erreichen; der Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wird nicht berücksichtigt und letztlich bestraft. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden dadurch unabhängig von der Antriebsenergie benachteiligt. Diese technologische Festlegung schränkt die Möglichkeiten von Speditionen, Transport- sowie Busunternehmen ein, durch den Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe wie Bio-LNG, eLNG, Bio-CNG, HVO100, B100 und auch künftig strombasierte synthetische Kraftstoffe Nutzfahrzeuge klimaneutral bzw. emissionsarm zu betreiben.“ Unter dem Strich wird die Möglichkeit zur Kosten-als auch Emissionssenkung im Segment schwere Nutzfahrzeuge nicht berücksichtigt.
Mitunterzeichner ZDK-Präsident Arne Joswig erklärte: „Um überhaupt die ambitionierten Klimaschutzziele in Deutschland und Europa zu erreichen, brauchen wir den schnellen Hochlauf aller denkbaren klimaneutralen Technologien. Dies gilt insbesondere bei der technologieneutralen Ausgestaltung der CO2–Emissionsstandards auch für neue schwere Nutzfahrzeuge. (…) Die Bundesregierung muss sich deshalb bei den anstehenden Verhandlungen im Europäischen Rat für einen Carbon-Correction-Factor einsetzen, der die CO2 -Einsparungen durch erneuerbare Kraftstoffe berücksichtigt und anerkennt.“
Den Brief und das Zitat finden Sie unter www.kfzgewerbe.de im Bereich Verband/Politik.