Natürlich sprechen wir dieses Thema nicht zum ersten Mal an, doch haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Tankstellenbetreiber nicht mit den gesetzlichen Vorschriften zum Feuerwerksverkauf vertraut sind.
Grundsätzlich darf zwar jeder Einzelhändler Silvesterfeuerwerk der pyrotechnischen Klassen I und II bzw. Kategorie 1 und 2 verkaufen. Doch Händler, die zum ersten Mal Silvesterfeuerwerk verkaufen möchten, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit mindestens zwei Wochen vorher der Kreispolizeibehörde anzeigen. Welche Behörde dies im Einzelnen ist, kann auf Seite zwei des als Anlage beigefügten Merkblatts nachgelesen werden. Die amtliche Anzeigebestätigung sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Eine erneute Anzeige ist dann im nächsten Jahr nicht notwendig. Die Behörden kontrollieren, ob die Betriebe eine Anzeigebestätigung vorweisen können. Zudem muss damit gerechnet werden, dass auch die Brandschutzmaßnahmen und die sachgemäße Aufbewahrung der Feuerwerksartikel überprüft werden.
Zu beachten ist weiterhin, dass Pyrotechnikartikel der Kategorie 2 bzw. Klasse II (dazu zählen beispielsweise komplette Sortimente sowie unter anderem Raketen, Kanonenschläge und Schwärmer) auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Anders ist dies bei Artikeln der Kategorie 1 bzw. Klasse I: Diese dürfen während des ganzen Jahres an Personen über zwölf Jahre verkauft werden. Feuerwerkskörper der Kategorie 2 bzw. Klasse II dürfen in diesem Jahr vom 28. bis 31. Dezember verkauft werden, jedoch nur innerhalb von Verkaufsräumen. Die Präsentation vor dem Shop ist also nicht zulässig. Darüber hinaus kann nur empfohlen werden, sich anhand des umfangreichen Merkblatts des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg genauer über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Dieses kann auf Merkblatt Silvester 2023/2024 (baden-wuerttemberg.de) heruntergeladen werden.
Die pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien 1 und 2 dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) geprüft wurden und ein CE-Zeichen tragen.