Die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024)“ wird zum 01.01.2024 in Kraft treten. Aus der Verordnung ergeben sich die nachfolgenden Rechengrößen für das kommende Jahr.

Auf www.kfz-bw.de/monatsdienst kann eine Übersicht der BDA über die für das Jahr 2024 gültigen Beitragssätze und Rechengrößen der Sozialversicherung, die Sachbezugswerte und den Umlagesatz für das Insolvenzgeld und in der Künstlersozialversicherung heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie auch den beigefügten Hinweis zum Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung bei Rentnern. Außerdem kann der Flyer des Unternehmerverbandes Südwest (USW) zu den Rechengrößen der Sozialversicherung 2024 heruntergeladen werden.