Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2024“ veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben enthält eine Übersicht der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland. Gegenüber dem vorherigen Schreiben wurden verschiedene Auslandspauschalen angepasst (erkennbar am Fettdruck). Ein klarstellendes Beispiel erläutert die Höhe der Verpflegungspauschale bei mehrtägigen Auslandsreisen in verschiedene Länder mit zwischenzeitlicher Rückkehr zur Wohnung (vgl. Seite 2 des BMF-Schreibens).