Im Oktober 2023 hat das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Verlängerung der Energiepreisbremsen vorgelegt und das förmliche Verfahren der Verbändeanhörung eingeleitet. Mit Unterstützung der Technischen Arbeitsgruppe Ukraine-Hilfen (TAG Ukraine-Hilfen) hat das Handwerk eine Stellungnahme abgegeben. Hierin wurde einerseits die Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 befürwortet, gleichzeitig aber nochmals darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung coronabedingter Rückgänge beim Energieverbrauch auch durch die Anpassungsnovelle zu den Energiepreisbremsen nur unzureichend erfolgte.
Mitte November wurde dann im Bundestag beschlossen, die zum Jahresende auslaufende Regelung zu verlängern, im Gegensatz zum Referentenentwurf jedoch lediglich bis zum 31. März 2024. Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April 2024 wurde damit eine Absage erteilt.
Eigentlich war es also beschlossene Sache – zwischenzeitlich ergaben sich aber aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts neue Sparzwänge. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will dafür nun doch kein Geld mehr lockermachen. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), jener Geldtopf, aus dem die Preisbremsen finanziert werden, werde zum Jahresende geschlossen, kündigte der Minister an. Daher bleibt es abzuwarten, ob die an sich beschlossene Verlängerung der Energiepreisbremse wie geplant umgesetzt wird. Den ursprünglichen Bundestagsbeschluss finden Sie unter www.bundestag.de.